Notfalldienst. Was bedeutet das?

In dringenden Notfällen erreichen Sie mich unter…. Bitte wenden Sie sich in dringenden Notfällen an eine der umliegenden Tierkliniken….In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Zentrale tierärztliche Notrufnummer des Landkreises….

Ja, aber wann ist es denn jetzt ein Notfall?

Laut Definition handelt es sich um eine Situation, die ohne sofortige medizinische Versorgung zu schweren Schäden führt, bis hin zum Tod, oder wichtige Lebensfunktionen einschränkt.

Das heißt: Starke, unstillbare Blutungen, Krampfanfälle, Bewusstseinsverlust, schwerer Verkehrsunfall, anhaltendes blutiges Erbrechen mit zunehmender Schwäche, anhaltender blutiger Durchfall mit zunehmender Schwäche, plötzliche Lähmungen, Harnabsatzbeschwerden, Augenverletzungen, Vergiftungen, Verbrennungen, Hitzschlag, Atemnot, blasse Schleimhäute, Verschlucken eines Fremdkörpers

Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind somit keine Notfälle.

Der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein! Bitte unterlassen Sie auch Anrufe wie: „Ich wollte nur mal hören, wie das so mit der Notfallnummer funktioniert!“

Bitte denken Sie auch an die Kosten, die im Notdienst auf Sie zu kommen. Nicht zu selten blicke ich in entsetzte Gesichter, wenn es um das liebe Geld geht.

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden im Februar 2020 u.a. um eine sogenannte. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen.

Die Gebühren wurden wie folgt festgesetzt: Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,-Euro(netto) berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Die Zeiten, in denen diese Notdienstgebühren gelten sind folgendermaßen: täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nächtlicher Notdienst). Von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden montags (Wochenenddienst). Sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.

Sollten Sie in eine derartige Situation kommen, bewahren Sie Ruhe! Legen Sie sich auch vorab eine Telefonnummer für Notfälle bereit. Fragen Sie ihren Haustierarzt, wie er/sie es mit Notfällen handhabt. Ist ihr behandelnder Tierarzt für beispielsweise eine Operation eines gebrochenen Beins ausgestattet oder fahren sie direkt in eine Tierklinik. Bedenken Sie auch immer den Zeitfaktor! Denn jede Minute kann zählen!